Zoll genehmigt kein grünes Kennzeichen

  • Hallo ihr Lieben,

    bin zur Zeit nicht mehr oft hier und hatte gar nicht mit bekommen, dass nich tmehr das Finanzamt, sondern der Zoll die KFZ Gebühr erhebt.Ich selbst bin ja kein Landwirt und nutze die Schlepper aber landwirtschaftlich, behaupte ich jetzt mal ;) Bisher stellte das auch nie ein Problem dar. Bei der Zulassungsstelle musste ich nur eine Erklärung ans Finanzamt unterzeichnen. Am Montag habe ich einen Schlepper angemeldet, auf grünem Kennzeichen und heute beim Zoll gewesen, zwecks des Antrages auf Befreiung der KFZ Steuer. Die teilten mir mit, dass das Vorgehen der Finanzämter falsch war und ich keinesfalls ein grünes Kennzeichen bekommen werde, bzw das Steuerhinterziehung ist.

    Wem ist das auch so ergangen? Kann man das wirklich nicht mehr machen?

    Gruß

    Stefan

    [size=12]HANOMAG[/size]

    [color=#ff0000][size=10]Kraftvoller denn je![/size][/color]

  • Ich meine,wenn Du mit dem Schlepper ein LOF-Einkommen erwirtschaftest, bekommst Du ein grünes Kennzeichen.
    Ohne Einkommen bist Du nur ein böser, illegaler, steuerhinterziehender Hanomagfahrer.... :D

    Aber mal im Ernst, wollen die jetzt nur den neuen nicht anerkennen oder geht es auch an die "Alten" ?

    jan

  • Es ist typisch, dass nach Übergang der Zuständigkeit für die Kfz-Steuer auf eine Bundesbehörde alles bürokratischer als bisher wird.
    Von den kleinen Steuerpflichtigen holt sich der Staat jeden Cent, aber die Betriebsprüfung für Gewerbebetriebe leidet unter Personalmangel.

  • Habe jetzt mal mit dem Hauptzollamt telefoniert, die gute Dame wusste gleich was ich wollte und wie das auch jetzt noch funktioniert. Man muss einen Zweizeiler unterschrieben mit beifügen, in dem hervor geht, dass der Schlepper für die Landwirtschaft eingesetzt wird. Und dann eben die Unterlagen von BG und den Einheitswertbescheid (Fläche >0,3ha) mit beifügen. BG und Einheitswertbescheid haben wir ja bzw mein Vater. Jetzt mach ichs mal so.

    [size=12]HANOMAG[/size]

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  • hihi.. das problem kenn ich doch .. aber meine beim zollamt, war auch super lieb
    wohne in NRW... also falls noch einer genauen mist braucht, so war es bei mir :
    zoll möchte:
    -den antrag formblatt 3813 nach §3 nr.7 krfstG (zu finden zollamt.de als PDF oder schicken lassen)
    -den aktuellen LBG bescheid

    auf meine frage, wegen flurstückangaben und so sagte sie :" die einheitswertbescheid sache wäre veraltet", aber weil ich misstrauisch bin *lach* und man ja nie weiß, wie der zu bearbeitende drauf ist und ich keine lust habe mehrmals hinzufahren, soll ich mir sicherheitshalber die flurstücke aufschreiben und notieren... mal sehn.. nächste woche schaffe ich das noch nicht, aber darauf die woche..
    im grunde ja egal, weil am hof kann ich alles auch so erledigen *fg*.. nur für meine 10000m² die ich noch habe, wäre es ganz praktisch.
    toll ist, wenn man nicht zu behörden muß *lach*

    [font='comic sans ms,cursive'][size=10][color=#800080][/color][color=#800080][/color][color=#800080][/color][color=#cc0099][/color][color=#cc0099][/color][/size][/font]Ups... Fingernagel abgebrochen.. Mist nun brauch ich doch nen Schlitzschraubendreher *fg*[color=#800080][/color]

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