Alte Anhänger- welche rechtlichen Mindestbedingungen?

  • Hallo an Alle!

    Könnt Ihr mir mal bei einem generellen Anliegen weiterhelfen?

    Und zwar: wie ist den das bei uns in Deutschland, hinsichtlich des Versicherungsschutzes (bei grünem Traktorennummernschild) geregelt, mit welchem Anhänger man auf die Strasse darf die keine Betriebszulassung, aufgrund ihres Alters mehr bekommen, bzw. für die sich das preislich, im Vergleich zum Anhängerwert, auch nicht mehr lohnt? Ich mein Dinge wie Blinkerelektrik etc. lässt sich ja alles montieren, aber wenn er z.B. zudem keine Auflaufbremse hat etc...und dann eventuell doch ein Unfall passiert...naja, Ihr wisst ja was ich meine...

    Kurzum: was muss ein alter Anhänger, an technischen Bestandteilen, aufweisen, damit ich keine weitreichenden rechtlichen Probleme bekomme wenn es je zu nem Unfall käme?

    Beste Grüsse,
    Schreiner80


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  • Hallo Bernd,
    war bis vor 5 Jahren in der Kfz-Zulassung beschäftigt. Habe noch folgendes in Erinnerung:
    Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Strassenverkehr genutzt werden soll, bedarf einer Betriebserlaubnis. Diese wird auf Grund eines Gutachtens des TÜV von der örtlichen Zulassungsbehörde gebührenpflichtig erteilt. Falls der Prüfer bei dem Anhänger feststellt, dass dieser nicht den Bestimmungen der StVZO und der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, ist die Zulassungsstelle gehalten, vor Erteilung der Betriebserlaubnis eine ebenfalls gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob der Anhänger mit einem grünen oder einem schwarzen Kennzeichen genutzt werden soll. Der Unterschied zwischen grünen und schwarzen Kennzeichen besteht versicherungstechnisch darin, dass Anhänger in der Land- und Forstwirtschaft über das Zugfahrzeug versichert sind.Demgegenüber muss für Anhänger mit schwarzen Kennzeichen eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Kennzeichenschilder werden auch behördlich abgestempelt.
    Gruß
    Horst

  • Hallo,

    ich habe mal gehört, der Anhänger muss vor einem bestimmten Jahr gebaut worden sein und das Baujahr muss auf dem Typenschild erkennbar sein! Irgendwas um Mitte der 50er Jahre...

    Frag doch mal beim TüV oder deinem zuständigen Landratsamt nach!!

    Gruß Markus

  • Hallo Markus,
    wenn der besagte Anhänger ein Typenschild mit Baujahr und technischen Daten hätte, würde der Eigentümer auch eine Betriebserlaubnis bekommen.
    Genau daran hapert es aber.
    Gruß
    Horst

  • Anhänger ohne BE mit Typenschild gibt's noch viele. Im armen Nachkriegsdeutschland wurden seinerzeit viel Anhänger und Gummiwagen mit Gebrauchtteilen ausgedienter Lkw gefertigt
    Da wurden die Achsschenkel von Vorderachsen verschweisst oder Lkw Rahmen vorne zusammengedrückt. Diese von Landmaschinen-Werkstätten gebauten Karren erhielten ein Fabrikschild. So auch beispielsweise Karren von Gnacke&Braun im Rheinland.
    Diese vor 1961 gebauten Exemplare bekommen sicher keine BE.

    Die Befreiung von der BE ist in der Stvzo in 72 geregelt.

    Allerdings ist in der aktuellen Ausgabe zur Stvzo nicht mehr alles aufgeführt.

    Gruß Marc

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