Anhänger bei Trecker mit schwarzem Kennzeichen

  • Ich würde mir gerne einen Anhänger zulegen. Da ich wenig Platz habe und den Trecker nur zum Spazieren fahren benutze, reicht mir ein kleiner Anhänger völlig. Nun passt natürlich an einen Oldi kein moderner PKW-Anhänger (ich meine: rein optisch). Ich würde mir also gerne einen kleinen Trecker-Anhänger besorgen. Ich habe ein schwarzes Kennzeichen und kann nach meiner Kenntnis an den Anhänger nicht einfach das kopierte Kennzeichen des Treckers montieren (wie beim grünen Kennzeichen und land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb). Er muss also eine Zulassung haben. Jetzt meine Fragen:

    - Gibt es überhaupt Treckeranhänger (die ja meist selbst gebaut sind) mit Zulassung (TÜV usw.) bzw. wie bekommt man eine Zulassung?
    - Wie werden bei Treckeranhängern Steuern und Versicherung berechnet?

    Die Punkte wüsste ich gerne, bevor ich die berühmte Katze im Sack kaufe!
    Weiß jemand Rat?

  • Hallo,
    Steuern und Versicherung werden wie beim PKW - Anhänger nach kg berechnet!

    Mit dem TÜV ist so eine Sache, am einfachsten ist es natürlich wenn Du eine ABE für das Gefährt besizt.
    Ich habe mir bereits zwei PKW Anhänger selber gebaut, dabei war es für den TÜV wichtig, dass die Achse ein Typenschild mit den zulässigen Lasten hat. Bei gebremsten Anhängern müssen an der Bremsanlage auch die entsprechenden Typenschilder sein, zusätzlich wird eine Bremszuordnunsberchnung benötigt.
    Wie sich das Ganze dann bei Anhängern verhält die nur bis 25kmh zugelassen sind kann ich leider nicht genau sagen!
    Am besten mal bei dem TÜV Onkel nachfragen der das Ganze nachher auch abnehmen soll, dann gibt es auch später keine Schwierigkeiten...

    Viele Grüße Anton

  • Das ist dan ja Steuer und Versicherungsbetrug,da kann man auch gleich den Traktor auf den Namen von einem befreundeten Landwirt anmelden und spart noch mal einiges.
    Die Probleme gibt es erst wenn ein Unfall passiert.

    Grüße Manuel

  • Moin,
    dazu fällt mir mal wieder ein : Wer keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten!
    Er darf kein Folgekennzeichen verwenden, da er ja schon geschrieben hat, dass er nur spazieren fährt! Der Anhänger muss zugelassen werden!

    Nochmal für alle: Es ist völlig uninteressant wie der Schlepper angemeldet ist! Ob schwarz ob grün, ob steuerfrei oder nicht. Egal!!
    Ob man einen Anhänger zulassen muss, entscheidet allein der jeweilige Einsatzzweck!
    Zulassungsfrei sind Anhänger unter anderen bei LoF Zwecken, oder z.B. Schaustellern.
    Fährt aber z.B. ein Bauer mit dem Hänger Möbel für nen Nachbarn (der kein Bauer ist) ist das kein LoF Zweck und der Anhänger müsste zugelassen sein, obwohl der Besitzer Bauer/Landwirt ist!

    Also lasst euch bloß nicht mit nicht zugelassenen Anhängern erwischen, wenn Ihr keine passende Ausrede habt. Das wird verdammt teuer (fahren ohne Zulassung....)

    MfG Maxe

    Do watt du wullt; de Luet snakt doch!

  • Ach, das Folgekennzeichen muss von einem im Betrieb befindlichem Schlepper stammen! Muss also nicht unbedingt der aktuell vorgehängte sein.... .

    MfG Maxe

    Do watt du wullt; de Luet snakt doch!

  • Was Maxe schreibt, ist völlig richtig. Ich verweise auf einen Artikel in der Zeitschrift Oldtimer Traktor 9-10/2009 auf Seite 24, in dem ein "TÜV-Onkel" die rechtliche Lage zusammenfasst. Also Folgekennzeichen hat nur was mit LoF-Betrieb zu tun. Fährt man für einen nicht-landwirtschaftlichen oder nicht-forstwirtschaftlichen Zweck (also auch Spazieren), is nix mit Folgekennzeichen. Woraus eigentlich zu schließen ist, dass es kaum Anhänger mit Folgekennzeichen geben dürfte...

    Aber meine Frage war eigentlich: Woher nimmt man einen echten Trecker-Anhänger, der auch noch zugelassen für den öffentlichen Straßenverkehr ist und woher weiß man vorher, was Steuer und Versicherung kosten? Wenn wie bei PKW-Anhängern nach Gewicht geht, kanns ja bei einem Trecker-Anhänger ganz schön teuer werden.

  • Moin,
    Also, das mit der Steuer kannst Du ja einfach dadurch drücken, indem Du den Hänger ablastest. Denn du benötigst ja wohl nicht die volle Nutzlast??
    Außerdem ist eine Zulassung bis z.B. 40Km/h deutlich günstiger als ein PKW-Anhänger, der ja auf 80 Km/h zugelassen ist. Genaueres verrät Dir dein zuständiges Finanzamt. Ein kurzer Anruf und du weißt es genau.

    Für die Zulassung deines Anhängers ist eins wichtig: Er benötigt eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis). Die müssen aber ohnehin alle Anhänger ab Baujahr 1950 haben, auch wenn sie mit Folgekennzeichen betrieben werden. Nur ist die ABE meistens verschollen. Wenn es sich jetzt um einen Anhänger eines größeren Herstellers handelt, den es im Idealfall noch gibt bekommt man da meist eine Kopie. Z.B. bei Bergmann (Goldenstedt) ist dies problemlos.
    Ist der Anhänger ein Eigenbau, oder von einer Dorfschmiede etc. dann müssen mindestens die Typenschilder der Achsen und der Auflaufeinrichtung (falls vorhanden) noch dran und lesbar sein. Dann kannst Du auf dem Wege der Einzelabnahme eine Zulassung erreichen.
    Das ist natürlich mit Kosten verbunden.
    Wenn Du den Anhänger ausschließlich als Oldtimer nutzen willst gäbe es noch eine relativ kostengünstige Alternative: Das rote 07er Kennzeichen. Hier hättest Du mit zugegeben etwas eingeschränkter Nutzung, die Möglichkeit sowohl Schlepper als auch Anhänger mit einerroten 07er zu bewegen, wenn Sie eine historische Kombination darstellen. Kostet dich dann 174,- Steuern für Schlepper und Anhänger. Hierfür muss der Anhänger (und auch der Schlepper) nicht TÜV abgenommen sein. (Achtung: es gibt Ausnahmen: In einigen Landkreisen wird doch eine TÜV Abnahme verlangt)
    Darf aber nur zu Probe und Überführungsfahrten, sowie zur "Pflege Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" verwendet werden!

    MfG Maxe

    Do watt du wullt; de Luet snakt doch!

  • Nabend,

    ich muss jetzt mal ganz doof fragen,da ich das Thema schon im Netz versucht habe zu erörtern,aber eigentlich diverse Stellungnahmen nur zur Verwirrung führten.
    Ich weiss,Straßenverkehrsamt fragen. Hab ich gemacht,da wurde ich zig mal verbunden,weil es wohl auch keiner genau wusste.

    Meinen 501 hab ich auf schwarzem Kennzeichen angemeldet. Nu hab ich da nen Diedam Gummiwagen mit 5,7 Tonnen. Den nehm ich eigentlich nur,wenn ich Mist wegbringe. Ne Landwirtschaft haben wir nicht.
    Preisfrage: Folgekennzeichen oder doch eigene Zulassung. Laut Typenschildern ist der Hänger bis 25 Km/h geeignet,was ja aber scheinbar zweitrangig ist,da der Zweck ein landwirtschaftlicher ist.

    Gruß
    Benni

  • Also ich war letztes Jahr auf nem Treffen da hat die Rennleitung Knölchen verteilt weil die Bauwagen nicht zugelassen waren Zugfahrzeuge hatten schwarze Kennzeichen
    Bei grünem Kennzeiche braucht man bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit (weis nicht genau wie viel) nur ein Folgekennzeichen
    Alles nur Behördenwillkür die blicken selber nicht mehr durch :thumbdown: :thumbdown:

  • Der DIEDAM - Anhänger wurde in meiner Heimat gebaut (Rietberg-Mastholte).
    Die Firma DIEDAM gibt es aber nicht mehr (Pleite Anfang der 80er Jahre).
    Also, halt ihn in Ehren!

    Mit hanomatischen Gruessen

    Ludwig

  • Der DIEDAM - Anhänger wurde in meiner Heimat gebaut (Rietberg-Mastholte).
    Die Firma DIEDAM gibt es aber nicht mehr (Pleite Anfang der 80er Jahre).
    Also, halt ihn in Ehren!

    Aus diesem Grund suche ich auch einen HOFFMANN Anhänger.Die Firma war in meinem Nachbarort und ich hätte damals beinahe dort eine Lehre angefangen.Leider schwer zu finden oder zu utopischen Preisen.

    Zum Thema:
    Wie mir vom Dekra Inschenör erklärt wurde,brauchst du füre alles was du hinter einem schwarz beschilderten Trecker herziehst eine eigene Zulassung mit HU und allem Schnick und Schnack.

    Stephan

  • Hallo Stephan,

    ich habs befürchtet. Nur weiss ich langsam auch nicht mehr weiter. Mitm TÜV-Onkel hab ich Freitag gesprochen,der fand es toll,daß ich an allen möglichen Teilen des Anhängers Typenschilder hab,verwies mich dann aber zunächst aufs Straßenverkehrsamt,weil ja keine Papiere da.
    Die sollen erstmal beim KBA anfragen,ob es da noch was gibt. Der eine schickt zum anderen...entweder haben alle keinen Bock oder keine Ahnung...

    Ich frag nochmal blöd: muss man für ein grünes Kennzeichen zwangsläufig eine Landwirtschaft angemeldet haben? Ich fahr ja mit dem Mist nicht zu Dekozwecken durch die Gegend,aber ausser Weide mäden und ab und an mal etwas Sand holen bleibt nicht mehr viel landwirtschaftliches.

    Gruß
    Benni

  • Für ein Grünes Kennzeichen mußt du einen Nachweis erbringen und zwar von einkünften aus einem Landwirtschaftlichem Betrieb .
    Hast du keinen bekannten der Landwirtschaft hat , da lässt du den Traktor einfach auf den zu

  • Du mußt damit ein Einkommen erwirtschaften mit der Landwirtschaft. Dann ist das grüne Kennzeichen eine kleine Subvention, da steuerfrei....

    jan

  • Ich hab grad an anderer Stelle im Forum zu dem Thema gelesen. Nach Homepage des Zolls muss ich,wenn ich nicht über jemand anderen anmelden möchte,eine Landwirtschaft anmelden und daraus Erträge bekommen, so wie ihr beiden schriebt.

    Alles Mist...mir gehts nicht mal um die Steuerbefreiung,ich will einfach nur den Hänger ganz offiziell ziehen dürfen.

    Gruß
    Benni

  • Also hier bei uns im Ldkr.HOL mußt du wirklich mit LoF deine Brötchen sonst is es nix mit ner Grünen Platte.
    Ein Arbeitskollege von mir wohnt 1 km weiter über die Weser in HX,der hat eine Streuobstwiese gepachtet( ;-)) ) und dafür ein Grünes bekommen.In NRW geht das,hier nicht mehr.

    Ich weiß ja nicht was und wieviel du fahren willst,aber wenn du Mist fahren wilst,nimm doch einen Gummiwagen von 'nem Bekannten Bauern und sag im Falle einer Kontrolle das es sein Mist ist und du für ihn fährst.DAS darf man komischerweise mit vorne Schwarz.

    Soll einer durchsteigen........

    Stephan

  • Moin Stephan,

    ich bleibe an der Sache dran. Irgendwer muss es doch genau erläutern können,sonst kann es auch keiner ahnden.

    Ich dachte bisher,das was du schreibst,geht genau nicht. Mist fahr ich alle 4-6 Wochen,zumindest jetzt noch,im Sommer nicht mehr. Also nicht wirklich oft...

    Gruß
    Benni

  • Wenn du im Internet das Kfz-Steuergesetz anschaust, wirst du sehen, dass grüne Folgekennzeichen an landwirtschaftlichen Anhängern nur zulässig sind, wenn der Trecker auf einen Landwirt zugelassen ist und mit einem grünen Kennzeichen läuft.
    Da du keinen Anspruch auf ein grünes Treckerkennzeichen hast, darfst du den Hänger nur mit amtlichen schwarzen Kennzeichen ziehen. Das bedeutet Vollabnahme beim TÜV, da der Hersteller nicht mehr existiert und somit keine Zweitschrift der ursprünglichen Betriebserlaubnis beschaffbar ist. Die Kfz-Steuer für den Hänger könnte vielleicht durch eine vom amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigte Ablastung vermindert werden, die Haftpflichtversicherung für einen landwirtschaftlichen Anhänger dürfte auch nicht hoch sein. Saisonkennzeichen wäre vielleicht auch möglich. Also Bürokratie unvermeidlich, wenn legale Nutzung gewünscht.

  • Moin Horger,

    so hab ich mir das jetzt schon gedacht. Werd ich nochmal beim TÜV vorstellig werden,damit das seinen geregelten Gang gehen kann.

    Danke und Gruß
    Benni

  • Wenn du im Internet das Kfz-Steuergesetz anschaust, wirst du sehen, dass grüne Folgekennzeichen an landwirtschaftlichen Anhängern nur zulässig sind, wenn der Trecker auf einen Landwirt zugelassen ist und mit einem grünen Kennzeichen läuft.
    Da du keinen Anspruch auf ein grünes Treckerkennzeichen hast, darfst du den Hänger nur mit amtlichen schwarzen Kennzeichen ziehen. Das bedeutet Vollabnahme beim TÜV, da der Hersteller nicht mehr existiert und somit keine Zweitschrift der ursprünglichen Betriebserlaubnis beschaffbar ist. Die Kfz-Steuer für den Hänger könnte vielleicht durch eine vom amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigte Ablastung vermindert werden, die Haftpflichtversicherung für einen landwirtschaftlichen Anhänger dürfte auch nicht hoch sein. Saisonkennzeichen wäre vielleicht auch möglich. Also Bürokratie unvermeidlich, wenn legale Nutzung gewünscht.

    Und genau das stimmt so nicht. In mehreren Punkten, wobei dein Schlusswort richtig ist.
    Du darfst einen landwirtschaftlichen Anhänger mit Folgekennzeichen nur für LoF-Zwecke verwenden, also im Rahmen einer gewinnorientierten Bewirtschaftung deiner Fläche. Eigenbedarf zählt nicht, auch keine Streuobstwiese, die entsprechenden Bescheinigungen kriegst du beim Zoll. Wer es so bekommen hat, hat Glück gehabt, kann ist aber vor späteren Nachforderungen nicht geschützt.
    Hier steht etwas darüber:
    http://deutzforum.de/thread.php?postid=419009#post419009

    Bei Betrieb eines zulassungsfreien Anhängers bis 25 km/h im LoF-Einsatz muss die ABE des Herstellers mitgeführt werden. Ich weiß, in der Praxis sieht es da oft mau aus. ABEs lassen sich über den Hersteller kriegen, existiert der Hersteller nicht mehr, gibt es eine Datenbank in Flensburg, die recht gut bestückt ist. Das KBA ist jedoch nur befugt diese herauszugeben, wenn der Hersteller eben nicht mehr existiert.
    Wenn man allerdings nachweisen kann, dass der Anhänger vor einem bestimmten Datum gebaut wurde (1964), ist er von der ABE-Pflicht befreit, da diese damals auch noch keine Pflicht waren ->Bestandsschutz.

    Du darfst einen zulassungsfreien Anhänger im Rahmen einer ordungsgemäßen Nutzung im LoF-Einsatz sehr wohl mit einem versteuerten Schlepper (schwarzes Kennzeichen) fahren. Aber eben nur im LoF-Einsatz, also beispielsweise in der Ernte für einen befreundeten Landwirt.

    Zulassungsfreie Anhänger mit Folgekennzeichen wären in dem Moment für ein Oldtimertreffen legal nutzbar, in dem dieses Treffen als "Brauchtumsveranstaltung" angemeldet ist. Dann dürfte man dort auch mit steuerbefreit zugelassenen Schleppern (grünes Kennzeichen) hin fahren. Leider ist nicht geregelt, wer für die Erteilung einer Genehmigung für eine Brauchtumsveranstaltung zuständig ist. Dadurch gibt es da auch keine Rechtssicherheit...

    Für dich bleibt also tatsächlich nur der Weg, den Wagen ganz normal zuzulassen. Dass die Typenschilder auf Deichsel, Achsen und womöglich auch Bremsen vorhanden sind, erleichtert das Ganze enorm, die Erstellung der Unterlagen durch einen fachkundigen TüV-Prüfer sollte dann nicht allzu schwierig sein.

    Vorsicht, die nächste Falle lauert in der letzten Novellierung der Führerscheinverordnung. Wer seinen BE-Führerschein (Auto+Anhänger) nach 2.2013 gemacht hat, darf mit Schleppern die unter B fallen (schwarzes Kennzeichen, unter 3,5t zGG) auch nur noch Anhänger mit maximal 3,5t zGG ziehen! Ein normal zugelassener 40 PS-Schlepper darf jetzt also keinen normal zugelassenen 5,7-Tonner mehr ziehen, wenn der Fahrer den Führerschein nach diesem Stichtag gemacht hat.
    Dass die Führerscheinklassen L und T nur für den LoF-Einsatz gelten sollte bekannt sein. Schlepper außerhalb des LoF-Einsatzes (also in der Regel die mit schwarzem Kennzeichen) fallen unter die gewichtsbeschränkten Klassen B, C und C1 mit ihren jeweiligen Anhänger-Klassen.

    Leider ist man bei dem ganzen Zulassungskram ziemlich auf sich alleine gestellt, da die Sachbearbeiter und sogar die Amtsträger/-leiter oftmals keine oder nur beschränkte Ahnung von dem Thema haben. Mir wollte beispielsweise ein Leiter einer Zulassungsstelle mal erklären, es gäbe ja keine Fahrzeuge ohne Kennzeichen und ohne Zulassung im Straßenverkehr. Er war auch nicht davon abzubringen, selbst der Hinweis auf selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sowohl Land- als auch Baumaschinen) brachte nichts. Sowas ist dann recht schockierend, da man ganz genau weiß, dass Andere auf diesem Wege sicherlich mit Anlauf in die Wüste geschickt werden.

    mfG
    GTfan

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