Anhänger bei Trecker mit schwarzem Kennzeichen

  • Moin,
    um den richtigstellenden Beitrag von GT Fan zusammenzufassen:
    Das:

    Zitat

    Also ich war letztes Jahr auf nem Treffen da hat die Rennleitung Knölchen verteilt weil die Bauwagen nicht zugelassen waren Zugfahrzeuge hatten schwarze Kennzeichen
    Bei grünem Kennzeiche braucht man bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit (weis nicht genau wie viel) nur ein Folgekennzeichen
    Alles nur Behördenwillkür die blicken selber nicht mehr durch


    ist völliger Schwachsinn.
    Klar hat die Rennleitung Knöllchen verteilt! Weil Bauwagen nur zulassungsfrei sind wenn sie auch als solche verwendet werden!

    Für alle mal zum mitschreiben:
    Die Farbe des Kennzeichens der Zugmaschine sagt nichts, aber auch absolut überhauptnichts, über die Zulassungsfrage des Anhängers aus!!

    Und der Dekra Macker der den Dünnpfiff mit dem grünen Kennzeichen verbreitet hat, sollte lieber bei seinen Prüfplaketten bleiben anstatt rechtlich fragwürde Auskünfte zu erteilen.

    MfG Max

    Do watt du wullt; de Luet snakt doch!

  • Die Beurteilung von Fahrzeugen richtet sich immer nach der tatsächlichen Verwendung, und nicht nach dem, was im Fahrzeugschein steht.
    Demnach ist auch ein Bau- oder Waldarbeiterschutzwagen hinter einem Kfz nicht zulassungsfrei, wenn er wie ein Wohnwagen eingerichtet ist ( Blumenkästen, Terrasse, Gardinen, Betten).
    Ein echter Bauwagen hingegen, der mit max. 25Km/h mitgeführt wird, ist immer zulassungsfrei.
    Eine ABE ist nur dann erforderlich, wenn der Bauwagen erstmalig nach Juni 1961 in den Verkehr gekommen ist.

    Heißt im Klartext:
    -Baubuden mit 25Km/h Schild einfach anhängen, und losfahren, egal ob hinter LoF oder LKW.
    -Baubuden nach Bj Mitte 1961 brauchen zusätzlich eine ABE.
    -Wohnwagen müssen ein Versicherungskennzeichen tragen.
    -alles was mit max. 6Km/h mitgeführt wird, ist zulassungsfrei.

    Selbsfahrende Arbeitsmaschinen dürfen nur Anhänger mitführen, welche für die Arbeiten benötigt werden.

    Zuslassungsfrei sind nur Anhänger, welche mit max. 25Km/h hinter Zugmaschinen von landwirtschaftlichen Betrieben für landwirtschaftliche Zwecke mitgeführt werden.

    Heißt:
    -25Km/h max.(egal wie schnell die Zugmaschine fahren darf).
    -Nur hinter Zugmaschinen
    -In landwirtschaftlichen Betrieben(im Zweifelsfalle durch BG Mitgliedsnummer nachzuweisen).
    -Für landwirtschaftliche Zwecke.(kein Treckertreffen).

    Meiner Meinung nach darf eine LoF Zugmaschine auch ein schwarzes Kennzeichen tragen, und trotzdem zulassungsfreie Anhänger mit Folgekennzeichen ziehen. Es gibt keine Verordnung oder Gesetz, welches einem Land- oder Forstwirt vorschreibt, dass er von der Steuerbefreiung gebrauch machen müsse.

    Wer einen Anhänger zulassen möchte, hat es natürlich einfach, wenn eine Betriebserlaubnis existiert.
    Anderenfalls wird es schwieriger. Es ist mittlerweile schwer geworden, jemanden zu finden, der sowas abnimmt. Mit Fabrikschildern an Achse Zugdeichsel und Auflaufeinrichtung geht das schon einfacher, aber wenn der aaS eine Bremsenberechnung von einer 60 Jahre alten Achse haben will, wirds schon eng.

    My 2 cents

    Einmal editiert, zuletzt von Reviermarkierer (3. November 2016 um 21:12)

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