H-Kennzeichen sinn oder unsinn ?

  • Hallo,

    da die Restauration meines R442 gerade ein wenig stockt, habe ich mir so meine gedanken um das zukünftige Kennzeichen gemacht.

    Soll heißen H-Kennzeichen oder nicht.

    Was aus meiner Sicht für ein H-Kennzeichen spricht ist die pauschale Besteuerung (192€ / Jahr), welche in meinem Fall ein paar € günstiger wäre, als wenn nach Gewicht besteuert würde. Ebenfalls, und das ist der wichtigere Grund, würde man mit einem H-Kennzeichen dem Alter des Schleppers besser gerecht werden.

    Dagegen sprechen die vielen Story's, die man so hört und liest, was mit einem H-Kennzeichen alles nicht geht oder gehen soll. Diese beziehen sich meines Wissens nach aber auf das rote 07 Kennzeichen.

    Der Einsatzzweck meines R442 wird sich auf folgende Tätigkeiten beschränken:
    - Sonntags zum Brötchen holen fahren
    - Holz transportieren
    - und natürlich Ausfahrten zu diversen Treffen und Oldtimer Pflügen usw.

    Viel arbeiten wird mein Schlepper nicht mehr, daher würde ich zu diesem Thema gerne einmal Eure Meinung hören.

    Welche Kennzeichen (schwarz, grün, H- oder rotes 07er Kennzeichen) fahrt Ihr ?

    Gruß

    Torsten

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    Brillant R442
    Baujahr 1960
    Blog zum R442
    ----------------------------------------------------------------

  • Hallo,
    ich habe meinen Robust auf H-Kennzeichen laufen,weil der mir sonst zu teuer ist bei 6t Gesamtgewicht.Eigentlich gibt es nur die Einschränkungen,
    das damit keine gewerblichen Fahrten unternommen werden,nicht mehr als 30000km/jahr gefahren werden und man muss ein Fahrzeug normal angemeldet haben.Das Holzmachen,habe ich extra versichert für 10 Euro im Jahr!
    Meinen Granit habe ich normal auf schwarzer Nummer laufen von
    Oktober bis Mai,den Rest des Jahres soll der 435 auf gleicher Versicherung weiter laufen ;)!
    Gruß Alex

    Hanomag immer ein Schar mehr!

    2 Mal editiert, zuletzt von Hanopower (4. Mai 2009 um 20:01)

  • Hallo,

    beim H-Kennzeichen bzw. schwarzen Kennzeichen ist der mitgeführte Anhänger ebenfalls Anmelde- und TÜV-Pflichtig.
    Das ist natürlich ein großer Nachteil, weil damit (eigentlich) kein normaler "Bauern-Anhänger" hintergehängt werden darf.

    Andererseits darf mit dem grünen Kennzeichen eigentlich kein Wohnwagen oder ähnlich gezogen werden, und zu Treckertreffen oder in andere Bundesländer ist schon ein großes Risiko ohne landwirtschaftliche Begründung.

    Bin da auch noch am überlegen. Die Ordnungshüter haben auch dazugelernt und kontrollieren schon verstärkt.

    Gruß, André
    __________________
    Hubraum ist ersetzbar: durch weniger Hubraum und Aufladung!:]

  • Ich mache auf jeden Fall ein H-Kennzeichen für meinen F 76.Das ist die billigste Alternative.

    F 76 Nutzlast statt Klimaanlage

  • Zitat

    Original von R35/45AS
    Andererseits darf mit dem grünen Kennzeichen eigentlich kein Wohnwagen oder ähnlich gezogen werden, und zu Treckertreffen oder in andere Bundesländer ist schon ein großes Risiko ohne landwirtschaftliche Begründung.
    Die Ordnungshüter haben auch dazugelernt und kontrollieren schon verstärkt.

    Also habe diesbezüglich auch schon einiges "gehört": Beim 24 Std.-Rennen am Ring und beim Treffen am Zeller Berg in 2008 sind wohl einige Strafzettel an Teilnehmer die mit: Schlepper; grüner Nummer und Wohnanhänger unterwegs waren, ausgestellt worden (Steuerhinterziehung!?).
    Habe meine Beiden auf Grüne-Nummer angemeldet, da ich mit zwar nur 1,5 ha ja offiziell noch Landwirt bin. Zu der Anmeldung auf Grüne-Nummer beim R435 habe ich, bei der Nachfrage vom Finanzamt, neben den üblichen für landwirtschaftliche verwendeten Zwecke auch den Besuch von Traditionsveranstaltungen mitangegeben.

  • Ja, für den Laster ist das H-Kennzeichen eine gute Wahl, da wird die Besteuereung eines LkW wohl eher teurer sein.

    Bei der grünen Nummer ist es tatsächlich "Steuerhinterziehung"! Das mit den "Brauchtumsverantaltungen" ist noch Auslegungssache, ein Karnevalsumzug =) ist mit Sicherheit "Brauchtum", ein Trecker-Treck oder ein Trecker-Treffen definitiv nicht :( .

    Gruß, André
    __________________
    Hubraum ist ersetzbar: durch weniger Hubraum und Aufladung!:]

  • Jo,bei 4080 KG Nutzlast sind das mal schnell rund 800 Jojos ohne Versicherung.

    F 76 Nutzlast statt Klimaanlage

  • Hallo

    ab welcher größe bekommt man denn ein grünes Kennzeichen?


    Gruß Felix

    Hanomag - wer braucht schon einen Rußpartikelfilter ? :)

  • Dann kann ich aber nichts mehr laden,nee H-Kennzeichen ist die beste Lösung.Mit H-Kennzeichen brauche ich auch keine Feinstaubplakette.

    F 76 Nutzlast statt Klimaanlage

  • Das mit den Kontrollen ist zunehmend ein Problem, da auch die Polizei stärker geschult werden. Das sehe ich auch so. Hier auf'n Dorf hat man vielleicht noch Argumente, da man sich ja kennt, aber als Ortsfremder auf dem Weg zum Treffen ? Wohl eher nicht.

    Ich hoffe jedenfalls, dass mein R442 einem H-Kennzeichen gerecht wird, wenn mein Hano wieder auf die Strasse kommt. Letzten Endes wird aber ein Gespräch mit dem TÜV entscheiden, was ich mache. Falls die da rumzicken, wird es ein normales schwarzes.

    Gruß

    Torsten

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    Brillant R442
    Baujahr 1960
    Blog zum R442
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  • Zitat

    Original von hanomag_r16a
    Hallo

    ab welcher größe bekommt man denn ein grünes Kennzeichen?


    Gruß Felix


    Das hat nichts mit der Größe des Schleppers zu tun, sondern mit dem Nachweis Landwirtschaftlicher Nutzfläche.

    Hier Arbeiten Noch Ochsen Mit Aller Gewalt

  • Hallo,

    bei mir hat beim Finanzamt die Vorlage eines Nachweises, daß Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entrichtet werden, gereicht.

    Man kann auch mit grüner Nummer andere als landwirtschaftliche Fahrten machen. Man muß das nur beim Finanzamt anzeigen und für den betreffenden Zeitraum dann Kfz-Steuer entrichten.

    Gruß
    Marco

  • Tacheles:

    R435A zulässiges Gesamtgewicht: 2600 Kg.
    Schwarzes Kennzeichen
    Steuer € 148,27 pro Jahr

    d.h. H-Kennzeichen ist rausgeschmissenes Geld. :evil:
    Vater Staat kriegt schon genug Steuern von mir, da muß ich ihm nicht noch unnütz Steuergeld hinterherschmeißen.

    Habe ich auch mal versucht abzulasten.
    Eingetragenes Leergewicht: 2050 Kg (alter grauer Originalbrief von 1958 )
    Tatsächliches Leergewicht nach TÜV Waage: 2450 Kg :D

    Grüsse Lutz

    Grüsse Lutz

    Gott beschütze diesen Hof vor Sturm und Wind
    und vor Bulldogs die aus Mannheim oder Polen sind!

  • Hallo,
    zum Thema H-Kennzeichen: Da ich mich nicht nur mit Hanomags beschäftige, sonder auch ein paar PKW-Oldtimer (1902 bis 1972) auf dem Hof sind hab ich mich damit vor einiger Zeit ausgiebig beschäftigt.
    Es lohnt sich nur dann, wenn die Steuer mit schwarzem Kennzeichen höher als 195,- ist (s.o.). Versicherungstechnisch gibts da zwar einen Oldtimertarif, den kann man aber auch mit normalem Kennzeichen bekommen, wenn das Fahrzeug 30 Jahre alt ist.
    Für die Feinstaubplakette ist zwar das H von Vorteil, aber bei Zugmaschinen unrelevant, da die sowieso generell ausgenommen sind.
    Die obengenannten Einschränkungen (max. 30000km, norm. Fahrzeug zugelassen....) sind Versicherungsfragen. Der Zulassungsstelle ist das völlig egal wieviel ich im Jahr fahre. Sogar tägliche Nutzung ist mit H möglich. Nur der Erhaltungszustand muß gut bleiben.
    Auch gewerbliche Nutzung ist nicht mehr untersagt, da gibts ein Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin von 2007.

    Ob Anhänger zulassungsfrei sind, entscheidet übrigens nicht die Farbe des Kennzeichens am Zugfahrzeug. Entscheidend ist der tatsächliche Einsatzzweck zu dem Zeitpunkt.
    Das heißt, wenn ich für meinen Nachbarn (Landwirt) mit einem Anhänger mit Folgekennzeichen (25km/h) Getreide oder Stroh oder... fahre, dann darf ich das. Fahre ich mit demselben Trecker und Anhänger mein eigenes Laub zur Sammelstelle, darf ich das nicht. Andersrum genauso: Holt mein Nachbar mir mit seinem Trecker und Anhänger Dachlatten vom Baumarkt (für mich), müsste er genaugenommen den Anhänger zulassen und den Trecker nachversteuern.
    Mein R40 ist als Schaustellerzugmaschine zugelassen. Hat auch ein grünes steuerfreies Kennzeichen. Die dafür nötige Reisegewerbekarte hat damals bei uns im Landkreis 25 Euronen Bearbeitungsgebühr gekostet. Aber ein R442 als Schaustellerfahrzug zu verkaufen wird wohl schwierig....
    Mfg Max

    Do watt du wullt; de Luet snakt doch!

  • Mir scheind das es für Schlepper oft keinen Sinn macht ein H-Kennzeichen zu machen.Für meinen alten Taunus und meinen F 76 macht es auf jeden Fall Sinn.

    F 76 Nutzlast statt Klimaanlage

  • Bei meinen R442 würde ich mit H-Kennzeichen ganze 19 € sparen.
    Es lohnt sich also :D :D :D

    Evtl. wäre Ablasten noch eine Alternative.

    Eingetragenes Gewicht sind 2250 kG.
    Zulässiges Gesamtgewicht 3450kG (in den Bemerkungen steht bis 3800kG)

    Was ist dann für die Steuerberechnung entscheidend ?

    Aber mit den 191€ beim H-Kennzeichen werde ich bestimmt gut leben können.

    Gruß

    Torsten

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    Brillant R442
    Baujahr 1960
    Blog zum R442
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  • Das mit dem R40 als Schaustellerzugmaschine mit grünem Kennzeichen finde ich schonmal nicht schlecht.
    Wie sind denn hierbei die Einschränkungen, bzw was darf gemacht werden was nicht?
    Damit wird wohl der Holztransport für einen selber rausfallen.

    Tobias

  • Zitat

    Original von Hanomag Brillant R442
    Bei meinen R442 würde ich mit H-Kennzeichen ganze 19 € sparen.
    Es lohnt sich also :D :D :D

    Evtl. wäre Ablasten noch eine Alternative.

    Eingetragenes Gewicht sind 2250 kG.
    Zulässiges Gesamtgewicht 3450kG (in den Bemerkungen steht bis 3800kG)

    Was ist dann für die Steuerberechnung entscheidend ?

    Aber mit den 191€ beim H-Kennzeichen werde ich bestimmt gut leben können.

    Zur Steuerberechnung wir das Zulässige Gesamtgewicht verwendet.
    Das sind bei meinem R435A eben die 2600 kg.
    Es gibt auch 2 Ausnahmegenemigungen:

    Zitat:
    "Bei Verwendung von am Fahrzeug verbleibenden Anbauteilen kann betragen:
    das zulässige Gesamtgewicht 3120 kg
    die zulässige Hinterachslast 2280 kg"

    "Beim Transport von Arbeitsgeräten, die lösbar mit dem Fahrzeug verbunden sind und in Transportstellung keine Arbeit leisten können, kann betragen:
    das zulässige Gesamzgewicht 3900 kg
    die zuässige Achslast vorn 1350 kg
    hinten 2850 kg"

    Als Bereifung waren ursprünglich eingetragen:
    vorn 6.00-20 ASFr
    hinten 11-38 AS

    @ Torsten:
    Da Du ja nach eigenem bekunden den R442 nur zum Spazierenfahren nutzen willst würde ich über eine mögliche Ablastung nachdenken.
    So 200 kg "Nutzlast" sollten eigentlich ausreichen.
    Dann gibt es auch die Einschränkungen mit dem H-Kennzeichen nicht.
    Da ich viel in der Stadt unterwegs bin kann mir so keiner an die Karre pinkeln.
    Ausserdem kann man damit dann auf ganz normalen PKW Parkplätzen parken.
    Erfahrungswert: Die Beulen holen sich immer die Anderen :D

    Grüsse Lutz

    Grüsse Lutz

    Gott beschütze diesen Hof vor Sturm und Wind
    und vor Bulldogs die aus Mannheim oder Polen sind!

    2 Mal editiert, zuletzt von Schraddelmag (6. Mai 2009 um 20:22)

  • Hallo,
    also Schaustellerei: Ich habe eine Reisegewerbekarte beantragt. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig. In dieser steht bei mir als Zweck des "Unternehmens" :"Vorführung und Erhalt historischer Schaustellerfahrzeuge und Geräte".
    Damit habe ich dann alles erschlagen was ich brauche.Wenn ich zum Oldtimertreffen fahre führe ich das Gerät vor. Wenn ich ein Stück Eisen aufm Hänger transportiere benötige ich das zur Instandsetzung von irgendetwas erhaltungswürdigem. Alles klar?
    Auch Brennholz für den Eigenbedarf ist eigendlich kein Problem, da natürlich der Schausteller auch zur Deckung seines Lebensunterhaltes fahren darf. Und man darf natürlich zulassungsfreihe Anhänger ziehen, auch zwei. Das wäre sonst ja nicht möglich (erlaubt).
    Allerdings darf man bei dem Ganzen eines nicht vergessen: Das ist ein Gewerbe, wenn auch "nur" ein Reisegewerbe. Das heißt das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft könnten sich dafür interessieren. Und wenn man natürlich Einkünfte erziehlt muss man die auch versteuern.

    Mfg Max

    Do watt du wullt; de Luet snakt doch!

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