• Hallo zusammen,

    ein großes Problem, den Hanomag habe ich ohne Brief bekommen.der Vorbesitzer hatte auch keinen,und dessen Vorbesitzer hatte auch keinen,also der Traktor hatte schon ca. 15 Jahre keinen Brief mehr.
    War heute beim Straßenverkehrsamt die sagten Sie müssen einen Brief zum anmelden haben, der Vorbesitzer kann mir nur Bescheinigen das er keinen Brief bekommen hatt, und dessen Vorbesitzer auch.

    Was tuen


    Bis dann

    Thomas

  • Hallo Thomas,

    siehe hier.

    KFZ-Zulassungsstelle-Hngrrrrrrrrrrr!

    Es ist nicht Schlimm einen neuen Brief zubekommen, ich habe 6 Wochen gewartet.

    Und da hatte ich mein Brief, für den Bauwagen.

    Eigentlich hätten sie dir anhand der Fahrgestell Nummer auf der Zulassungsstelle, schon Sagen können wer den Schlepper hatte.

    Gruß Reiner

    R 901AS,B 601S,B 601L,R 28A,R 40 Bj.1946,R 40Bj.1944, MF 294 AS, Case Puma 230 CVX
    [color=blue]16.Volkmarster Trecker-Treffen mit Trecker-Treck am 10.05.-11.05.2024

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    [color=blue]
    [/color]

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  • Also ich hatte das gleiche Problem. Aber Zulassung hat trotzdem geklappt, war aber ne elendige Rennerei. Also wäre auf jedenfall gut wenn du sagen kannst auf wen er als letztes angemeldet war. Dann könnte es sein dass die noch Daten im Pc haben. Dann brauchste deinen Kaufvertrag um nachzuweisen dass er dir gehört und am besten vielleicht auch ne Kopie von dem Kaufvertrag vom Vorbesitzer, weil die mich dann erstmal gefragt haben ob derjenige ihn überhaupt verkaufen durfte. Dann machen die son Aufbietungsverfahren ob der Schlepper geklaut ist oder so. Das dauert so ca. 1 Monat. in der zeit kannste zum tüv und lässt dir vom tüv-kerl son Datenblatt ausstellen. Damit dann wieder dahin und dann können die neue Papiere ausstellen. So war zumindest meine Erfahrung. Hoffe bei dir klappts auch.
    MfG Christoph

  • Hallo,

    werft mal einen Blick in das Deutz-Forum, dort habe ich einiges zu diesem Thema eingestell unter der Rubrik "Ankündigungen und Wichtiges" (ist oben im Thread TÜV festgesetzt)

    Sollte dann noch etwas unklar sein, dann mailt mich per PN oder Email an.

    Gruß

    Rüdiger

  • ja man hört oft das es alles trotzdem klappt... ich hoffe bei mir klappt das alles...

    bei meinem großonkel in velbert war das aber wohl ein problem.

    er hatte seinen deutz ohne brief bekommen... und nach dem straßenverkehrsamt dort gab es wohl keine möglichkeit den noch irgentwie anzumelden...
    naja er hat den original brief irgentwann doch noch bekommen... den gabs wohl noch... dann wars kein problem mehr... aber sonst hätte ws wohl nicht geklappt.

  • Hallo,

    das die Behörden teilweise heute immer noch einen lückenlosen Eigentumsnachweis verlangen, liegt daran, das früher oft Fahrzeuge vorgestellt wurde die aus Diebstählen stammten. Dies ist heute nicht mehr der Fall, dies haben auch die zuständigen Verkehrsminister gesehen und haben die Sache dazu entschärft.

    Zwingend ist auf jedenfall die Vorlage eines Kaufvertrages sowie eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust der Fahrzeugpapiere. Diese nuss dan aufgeboten werden.
    Auf diese Aufbietung kann die Behörde jedoch imeigenem Ermessen verzichten, dies sollte der Fall sein, wenn das Fahrzeug über einen langen Zeitraum abgemeldet war. Eine weitere Verzichtsmöglichkeit ist gegeben, wenn der Eigentümer glaubhaft versichern kann das ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Hier kommt es stark auf die Glaubwürdigkeit des Antragstellers an und natürlich auf den zuständigen Beamten,wieer die Sitiation einschätzt (ein bisschen Freundlichkeit kann nicht schaden).

    Was ist also zu tun, wenn keine Papiere vorliegen?

    Die Zulassungsverordnung regelt dies wie folgt: "Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorhenden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausge´fertigt wird."

    Im Rahmen dieses Antrages auf Ausfertigung der ZBII müssen man die Verfügungsgewalt auf geeignte Weise nachweisen können. Dies ikönnen der Regel ein Kaufvertrag oder Originalrechungen sein.

    Früher musste zwingend eine sogenannte "Unbedenklichkeitserklärung" beim KBA eingeholt werden, um einen neuen Brief für das Fahrzeug zu bekommen.
    Dies ist seit dem 01.03.07 nicht mehr der Fall. In begründeten Fällen kann die Behörde dies aber immer noch beim KBA anfragen, ob ein Suchvermerk dort eingetragen ist.

    Hat es bereits schon einmal einen Fahrzeugbrief für das Fahrzeug gegeben, so sind noch ein paar Schritte notwendig.

    Hier regelt der § 12 FZV folgendes: " Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Fraist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden". Dieses Aufgebotsverfahren soll jedem Bürger die Möglichkeit geben, möglich Rechte auf das Fahrzeug anzugeben. Diese Frist beträgt in der Regel 14 Tage. Das Verkehrsblatt erscheint 14 täglich, so vergehen ca. sechs bis acht Wochen, bis eine neue ZBII ausgestellt werden kann.

    Die Behörde kann auch zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung verlangen, aus welcher hervorgeht wer dei Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug besitzt und über den Verbleib der Fahrzeugpapiere. Falsche Angaben in dieser Erklärung ziehen strafrechtliche Verfahren nach sich.

    Grundsätzlich kann die Behörde keine weitern eigenmächtigen Voraussetzungen aufstellen oder Unterlagen verlagen. Sollte die Behörde keine ZBII austellen, so bitte um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden und möglicherweise geklagt werden vor dem Vwgerichtshof.

    Wenn ihr ein fahtzeug ohne Papier kauft, macht also einen "schriftlichen Kaufvertrag" mit dem Verkäufer, ebenfalls sollte die Anschrift des Verkäufers vermerkt sein (Ausweis zeigen lassen, auf der Rückseite ist die gemeldete Anschrift eingetragen) und lasst euch eine "Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer" des Fahrzeuges zu sein geben.


    Gruß

    Rüdiger

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