• Moin,Moin

    waren heute mit dem MAN und dem Johnny von nem Bekannten zum Tüv.
    Das übliche Prozedere und dann noch die drehbarkeit vom Zugmaul! 8o

    Da schoß es mir in den Sinn:
    Das Zugmaul von meinem Hanomag ist ja nun alles andere als Drehbar!?
    Es ist ja im großen und ganzen nur das Maul, welches an einem art "U" festgeschweißt ist und dass wiederum auf ner starken art "lochschiene" und mit nem Bolzen arretiert wird?

    Allerdings auch ohne Schild ect.

    Bekomme ich sowas überhapt durch den Tüv???


    Gruß
    Jens

    wieso kann nicht alles so sein wie früher, wie ganz früher...as rosen noch mit trimme meiht wur.....


    WUMM PUFF

  • Hallo Jens,

    soweit ich weiß sind auch die "simplen" Anhängevorrichtungen des R16/19/217 drehbar. Vielleicht ist Deins nur festgerostet? Normalerweise sind an dieser Stelle ja eher viel Spiel und ausgeschlagene Drehführungen vorzufiunden. Vielleicht hast Du ein Bild vom Zugmaul? Ein Typenschild sollte dran gewesen sein, aber bishr hat da bei uns noch kein TüV-Prüfer explizit nach geschaut. Nur die Drehbarkeit und das Maximals Spiel wurden überprüft.

    Gruß

    André

    Gruß, André
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    Hubraum ist ersetzbar: durch weniger Hubraum und Aufladung!:]

  • das Zugmaul meines ehemaligen R16 war nicht drehbar und auch
    nicht dazu gedacht. Nie Probleme mit dem TÜV gehabt.
    Die Bestimmungen dazu würden mich auch interessieren, da bald
    der TÜV beim R40 ansteht und da habe ich ein drehbares Zugmaul verbaut und wie ihr villeicht wisst habe ich versucht was Betreff der
    Stützlast raus zu bekommen.

    Gruß Tilo

  • also mein zugmaul sollte man eigentlich drehen können... wurde aber seit ewigkeiten nicht mehr wirklich genutzt... also es sitzt fest... und das schild kann ich auch net mehr lesen...

    ich hoffe damit komm ich durch n tüv...

    zu dem bild... naja es sieht jawohl etwas weniger danach aus als ob es sich drehen kann^^

  • moin jens,

    ich hab an meinem r 16 ein fast identisches zugmaul wie du,hab bisher keine probleme mit dem tüv gehabt.
    ist das vielleicht baujahrabhängig?

    gruß christoph

    wollte ich mercedes fahren,würde ich mir ein taxi bestellen.ich fahr aber kein taxi!

  • Hallo Jens,

    das war Früher so, das die Kupplung nicht Drehbar war.

    Mein R 28 A hat auch noch so eine Anhängerkupplung.

    Wenn ich da nicht mit durch den TÜV komme dann muß ich mir da eine andere Anhängerkupplung beschaffen.

    Die Kupplung hatten der R 25, R 28, R 27 usw.

    Ich habe auch schon Fahrzeuge mit der Kupplung gesehen die damit durch den TÜV gekommen sind.

    Ich meine mal das der TÜV da nichts zu sagt da es ja auch ein Historisches Fahrzeug ist.

    Ein Typen Schild hatte sie Früher auch noch nicht an der Kupplung.

    Gruß Reiner

    R 901AS,B 601S,B 601L,R 28A,R 40 Bj.1946,R 40Bj.1944, MF 294 AS, Case Puma 230 CVX
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  • Hallo,

    den abgebildeten Typ von Zugmaul sehe ich auch zumersten Mal! Ich hätte nicht gedacht, dass es soetwas noch zu "R217-Zeiten" gab. Villeicht ist es ja auch ein älteres Teil, dass vom R16 stammt.
    Da dreht sich natürlich nichts.
    Ich denke aber, der TÜV sollte wegen des Bestandsschutzes akzeptieren, ich konnte bei meinem R35/45 anhand der Ersatzteilliste auch den fehlenden Schalldämpfer begründen und letztlich genehmigen.
    Da sollte man freundlich verhandeln, im Zweifel einen anderen Prüfort wählen (BeimLlandmaschinenhändler z.B.) oder halt bei allem Verweigern eine neuere Version des Anhängemauls beschaffen.
    Gruß
    André

    Gruß, André
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  • also bei meinem R22 Bj. 1952 ist schon ein drehbares Zugmaul dran, welches sich aber eher zu leicht dreht, kann auch lästig sein wenn mann ungeschickt sich drauf stellt :(

  • Hallo
    Ich habe auch dasselbe Zugmaul dran an meinem R 28 A,also das nicht drehbare.
    War noch letzte Woche beim Tüv. War kein Problem.

    Ich bin der Meinung,das dem Tüv dies gleichgültig ist.Vielmehr die Berufsgenossenschaft möchten die Drehbaren haben,wegen UVV.

    Genauso mit dem Überrollbügel
    Dem Tüv interessiert dies nicht,nur die BG möchte ein dran haben,wenn das Kfz auf grüner Nummer läuft, natürlich.

    Stefan

    Ein [COLOR=green]Dieselross[/COLOR] wird geritten
    Ein [COLOR=blue]Hanomag[/COLOR] wird gefahren

  • Hallo André,

    es kann sein das der R 217 einer der ersten gewesen ist und sie in der Übergangszeit noch die Anhänger Kupplung angebaut haben.

    Der R 35 / 45 hatte sie auch, ich habe mal in der Etl. VE 12. 55 / 1400 Nachgesehen da ist auch die nicht Drehbare Anhänger Kupplung aufgeführt.

    Gruß Reiner

    R 901AS,B 601S,B 601L,R 28A,R 40 Bj.1946,R 40Bj.1944, MF 294 AS, Case Puma 230 CVX
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    Einmal editiert, zuletzt von Robust 901 (20. August 2008 um 00:15)

  • Tatsache, auch in meinen ETLs R16 und R35/45 sind auch nur die nicht drehbaren Versionen drin. Also wenn es davon so viele gab, wird das beim TÜV keine Probleme geben. Die sollen sich mal auch nicht anstellen. Da schaut die BG tatsächlich noch eher drauf.
    Ich habe bei mir die Zugvorrichtung vom R442/50 dran, weil die besser verstellbar und drehbar ist.
    Gruß

    André

    Gruß, André
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  • Geht ja Hauptsächlich darum, dass die Zugmaschine, wenn der Anhänger umkippt mit mit hinterherdreht. Ihr wisst ja wie leicht man einen Anhänger auf die Seite legen kann. Da hat ein 2 Zylinder nicht viel gegen zuhalten. Hätte das im eigenen Interesse schon geändert.

    Bei meinem R 28 war das auch so, jetzt ist das Teile eine Dose :D :D :D

    Gruß Christoph

    Wo harte Männer Kraft und Leistung mehr Schätzen als schöne Worte.....
    [COLOR=red]da finden Sie HANOMAG[/COLOR]

  • Hallo,

    nach neuster Gesetzeslage ist ein drehbares Anhängemaul keine Vorschrift mehr. Sollte ein drehbares Anhängemaul verbaut sein, muss dieses vermutlich noch voll drehbar sein.
    Folglich solltest du keine Probleme mit diesem Anhängemaul bekommen. Ein anonymes Telefonat mit dem TÜV-Prüfer müsste da aber auch Klarheit verschaffen.
    Ich würde mir bei solchen Fahrzeugen aber immer ein drehbares Anhängemaul anbauen (siehe Beitrag von Christoph).

    Gruß,
    Malte

  • Hallo Malte,

    da magst du wohl Recht haben.

    Nur ist es nicht einfach eine Drehbare Anhänger Kupplung zu bekommen.
    Es reicht nicht nur die Kupplung, man muß auch die Halteplatte dazu haben.

    Denn die Drehbare Anhänger Kupplung passt nicht in die Aufnahme von der Starren Kupplung.

    Ich brauche mir keine mehr zu Suchen, habe heute eine gefunden.
    Man muß eben öfter mal in den Ecken sehen. :)
    Ich war Heute mal in meinem Lager und habe das Getriebe vom R 324 S angesehen, was sehen meine Augen da ist noch eine Drehbare Anhänger Kupplung mit Halteplatte dran.

    Jetzt weiß ich aber nicht ob sie auch an dem Getriebe von den R 217 passt.

    Ich werde mir mal bei Nächster Gelegenheit einen Ansehen.

    Gruß Reiner

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  • Also früher ist dies jedenfalls vom TÜV gescheckt worden, ein Bekannter hat immer, wenn er mit seinem Trecker zum TÜV mußt die Anhängerkupplung von unserem IHC 8o "ausgeliehen", weil seine wohl klemmte.
    Aber wie Christoph schon schrieb: safety first, die Drehfunktion hat wohl einige Leben gerettet

  • Ok,


    Danke erstmal für eure Meinungen!

    Hauptsache ich komme damit erstmal durch den _Tüv, wenns soweit ist^^

    Klar, sicherheit geht natürlich vor( [SIZE=10]okok, wer mich schnmal mit nem Glühkopf in natura gesehen hat,weiß dass die aussage von mir gelogen ist^^[/SIZE]


    Gruß
    Jens

    wieso kann nicht alles so sein wie früher, wie ganz früher...as rosen noch mit trimme meiht wur.....


    WUMM PUFF

    Einmal editiert, zuletzt von R217 (20. August 2008 um 22:28)

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