• hallo mich interesierts mal wie viel protzent die schlepper reifen hinten + forne haben müssen das sie durch den tüv noch kommen ?#


    mfg niels

  • Hallo,

    also das verhält sich so:

    Mindestprofiltiefe
    Reifen müssen in jedem Fall Verkehrs- und betriebssicher sein. Es dürfen nur im Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid eingetragene Reifen verwendet werden. Schmutz muss vor dem Befahren öffentlicher Verkehrsflächen von den Reifen entfernt werden.
    Mindestprofiltiefe:

    bis 25 km/h ... 0 mm
    über 25 km/h ... 1,6 mm
    ab 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht ... 2,0 mm

    Das ist das mindeste was auf der gesamten Laufläche sein muss, das man damit eigentlich nicht mehr auf dem Acker oder der Wiese fahren kann dürfte einleuchten. Sollte es dabei zu einem Unfall kommen, stellt sich hier die Frage pb das Fahrlässig oder Grobfahrlässig war.

    Gruß

    Rüdiger

  • Ähm ich häng mich da mal mit meiner Frage dran:

    Wie schauts mit Mindestprofiltiefe an einem Anhänger aus, den ich mit grünem Kennzeichen mit 20 km/h am Traktor dranhabe?

    Mfg

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