Anhängvorrichtung R 19

  • Hallo ?( , kann ich mit der alten originalen Anhängevorrichtung , die nicht drehbar ist den R 19 über den TÜV fahren?. Bekomme ich eine Abnahme? oder muss eine drehbares Anhängemaul montiert werden?
    Gruß Walter

  • Hallo,
    dann darf er wohl noch einmal wieder kommen mit der Kupplung.

    Gruß Reiner

    R 901AS,B 601S,B 601L,R 28A,R 40 Bj.1946,R 40Bj.1944, MF 294 AS, Case Puma 230 CVX
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  • Moin.

    Mein R16 und R22 haben auch beide die nicht drehbare AHK und sind so übern TÜV. War damals Stand der Technik .

    Gruß Bernd

  • Hallo,
    danke für die Antworten. dann werde ich mal probieren ob ich mit dem festen, originalen Anhängemaul drüber komme.
    Gruss Walter

  • Moin

    der Bernd hat vollkommen recht was den Tüv angeht....

    früher hatten die anhänger eine zugöse mit runden schaft der in der deichsel steckte, bei schiefstand oder umkippen war das die "Drehsicherung" damit nicht alles auf der seite zu liegen kommt bzw schaden anrichtet an den maschinen.
    bei anhängerbetrieb mit eckiger zugöse im schaft, die ja nicht drehbar ist ,muß die anhängerkupplung drehbar sein sonst könnte es stress mit der rennleitung geben oder sonst wem.....
    im zweifel ist die drehbare anhängerkupplung die bessere lösung wenn man in den öffentlichen verkehr damit fährt.

    Gruß
    Det

  • Hallo,
    da möchte ich doch gerne mal wissen wo man das nachlesen kann?
    Früher hatten die Anhänger auch schon eine Auflaufvorrichtung, Einachsanhänger wie Miststreuer ohne Auflaufbremse hatten eine Starre Deichsel, da war nichts was sich drehte.

    Gruß Reiner

    R 901AS,B 601S,B 601L,R 28A,R 40 Bj.1946,R 40Bj.1944, MF 294 AS, Case Puma 230 CVX
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  • Hallo liebe Schrauberkollegen,

    so wie ein Fahrzeug einmal eine Betriebserlaubnis erhalten hat, kann es am Straßenverkehr auch in Zukunft teilnehmen. So fahren viele Oldtimer auf unseren Straßen, die Z.B. keine SIcherheitsgurte haben und problemlos die HU bestehen - ich habe auch so ein Fahrzeug. Es gibt wenige Dinge, die nachgerüstet werden mussten.
    ich würde einfach so zur HU fahren ..... was jedoch von Vorteil wäre, wenn das Typenschild noch auf der Zugvorrichtung wäre.....

    Gruß
    Willi

  • kurze Ergänzung,

    die Landwirtschaftlich BG hat für verschiedene Themen eine Nach - bzw. Umrüstung verlangt- das hat aber nichts mit der allgemeinen Betriebserlaubnis für das Fahrzeug zu tun....

    Gruß
    Willi

  • Moin

    ich habe nicht behauptet das die BE erlischt oder das fahrzeug nicht am straßenverkehr teilnehmen darf,es wird ja bestandsschutz bestehen. ich habe dem Bernd ja auch recht gegeben das man so durch den tüv kommt mit der starren anhängekupplung und was der Willy gesagt hat hab ich auch nichts gegenteiliges gesagt .also alles im grünen bereich. ich wünsche dem Walter das er es gleich im ersten anlauft schafft durch den tüv zu kommen.

    aber es wird schon seinen grund haben das drehbare anhängekupplungen eingebaut werden und keine starren mehr.
    ...wenn ich schreibe das die drehbare kupplung im zweifel besser wäre.... was ist daran falsch ?
    bedeutet ja nicht das man die starre nicht verwenden kann /darf / soll ....what ever....oder eine drehbare eingebaut werden muß beim R 19
    ich halte die drehbare eben für sinnvoller..... und unterm strich mit weniger stress verbunden mit wem oder was und welcher situation auch immer ....
    ...... die rennleitung ist geschenkt, kann auch XYZ dafür stehen.....

    Nur mal zur info... bericht aus schlepperpost 03 2004 von DX 80 vom 1 Nov 2006

    https://www.deutzforum.de/index.php?thre…A4ngerkupplung/

    Gruß
    Det

    2 Mal editiert, zuletzt von Hano 701 RAP (20. November 2020 um 02:07)

  • Hallo Det,

    Du hast natürlich recht, dass eine drehbare AHZ deutlich sicherer ist wie eine starre AHZ. Ich habe bei meinem R 35/45 auch die starre Kupplung gegen eine drehbare Kupplung getauscht....
    ich wollte nur noch einmal klarstellen, dass ein Fahrzeug, so wie es einmal eine allgemeine die Betriebserlaubnis erhalten, weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen darf... und Dich nicht „angreifen“.

    Gruß
    Willi

  • Moin Willy

    keine sorge, ich fühle mich nicht angegriffen, weil ich ja auch nichts was gesagt wurde in frage gestellt habe und mir auch klar ist das bestandsschutz besteht für unsere oldis.
    ich habe nur meine persönliche meinug zum ausdruck bringen wollen zu dem thema starre AHK, die ich natürlich auch jedem anderen zugestehe. auch habe ich des öfteren gesagt das jeder mit seinem schlepper machen kann was er möchte, es ist sein eigentum, ich mache niemanden vorschriften.....wenn dann kritik zurück kommt dann muß man damit leben und umgehen.
    der bericht in der schlepper post sagt im grunde alles darüber aus weshalb ich die drehbare version der AHK bevorzuge , zumal schon eine menge oldibesitzer den umsturzbügel demontieren sofern er nicht mehr landwirtschaftlich eingesetzt wird um orginalität zu haben zB.

    also, ich denke es ist soweit alles gesagt hierzu und wir sollten dem Walter die daumen drücken das er seinen R 19 durch den tüv bekommt.

    in diesem sinne, allzeit gute fahrt mit dem Hanomag

    Gruß
    Det

  • Hallo Detlef,
    ich habe nichts geschrieben gegen der Starren Anhängerkupplung, wenn der Trecker so geliefert wurde wird er auch TÜV bekommen.
    Ich habe mich auf deine Deichsel Ausführung bezogen.
    Ja es hat runde Zug ösen gegeben die waren aber nicht als Drehsicherung gedacht.

    Gruß Reiner

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  • Hallo, ich habe in der letzten Zeit meinen R 19 angemeldet.
    Beim TÜV mit der originalen, starren Anhängekupplung gab es keine Probleme. Der Prüfer fragte nur ob die Original ist.

    Gruß
    Walter

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