Grünes Kennzeichen ?

  • Hallo,

    ich habe ein R16 und gehört, dass ich diesen mit einem grünen Nummerschildanmelden kann, obwohl ich keine Landwirtschaft habe.
    Stimmt das ?
    Gibt es dafür bestimmte Voraussetzungen ?
    Ist der Schlepper dann steuerfrei ?

    Wer kann mir da weiterhelfen ?

    Zur Zeit ist der Schlepper mit schwarzer Nummer angemeldet und kostet 180,00 € Versicherung und Steuer für April-Oktober.

  • Hallo
    Wenn Du keine Landwirtschaft hast oder sonst ein verwandtes Gewerbe sieht es wohl schlecht aus.Sonst könnte ja jeder sein Fahrzeug mit grüner Nummer bestücken.

    Stefan

    Ein [COLOR=green]Dieselross[/COLOR] wird geritten
    Ein [COLOR=blue]Hanomag[/COLOR] wird gefahren

  • Hallo
    du kannst dein Schlepper mit grünner Nummer anmelden,
    nur ob du dann auch die Steuerbefreiung bekommst
    ohne Landwirtschaft ist fraglich.
    Du kannst dann das grünne Schild behalten
    und mußt dann aber doch KFZ Steuer bezahlen.
    Diese Regelung kann aber von Finanzamt zu finanzamt unterschiedlich sein.
    Mfg Stephan

    [size=14]Hanomag[/size] [color=#ff0000]geht den richtigen Weg[/color]


    „Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, dass Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“

  • hallo....

    wir haben ein grünes nummernschild das ausschliesslich für brauchtumsveranstaltungen und für die fahrt dorthin gedacht ist.für müllsammlungen im wald usw. darf es auch genutzt werden. allerdings darfst du mit deinem trecker dann keine landwirtschaftlichen tätigkeiten mehr ausüben bzw. holz machen.
    spazierfahrten sind auch nicht genehmigt, jedoch wer will dir schon nachweisen ob du nicht gerade unterwegs zu einem treffen bist.
    hier gilt die steuerbefreiung!!!
    es gibt dafür einen gesonderten eintrag im fahrzeugschein!!!
    allerdings ist es wohl von bundelsland und kreis abhängig ob das machbar ist.
    ich musste auch erst zweimal nachhaken. die dame an der anmeldung wusste davon auch nichts und hat mich dann an den zuständigen fachmann weitergeleitet.
    frag einfach mal bei der zulassungsstelle nach und lass dich nicht gleich abwimmeln.
    das schild unterscheidet sich vom aussehen her nicht vom landwirtschaftlichen kennzeichen, hat somit den vorteil dass es nicht ohne ansicht des scheins zu erkennen ist dass du mit deinem trecker nichts arbeiten darfst.

    mfg
    christine

  • das ist gut zu wissen :)

    auch wenn ich gerne mal spazieren fahren will scheint das ja ganz gut zu sein...

    clemens

  • Hallo zusammen,

    das mit der grünen Nummer hat auch in Bayern so seine Tücken, wie ich vor kurzem bei unserem Perfekt 300 erfahren musste.
    Haben ihn zur Holzarbeit "verpflichtet" und konnten ihn so laut Finanzamt mit der grünen Nummer anmelden.
    Also los in die Zulassungsstelle und grüne Nummer geholt. Eintrag in den Fahrzeugschein und fertig. Denkste...
    Nach ca. 2 Wochen kam ein Schreiben vom Finanzamt mit der Bitte, den Versicherungsnachweis der Berufsgenossenschaft einzusenden. Bah..
    O.K. Anruf bei der BG ! 2.500 qm Grund wären nötig, egal ob bewaldet oder "Streuobstwiese". Kein Problem, haben wir. Denkste...
    Ein Blick in GoogleEarth zeigte dem guten Herrn der BG dass unser Grund an das Dorf angeschlossen ist (ein Haus folgt nach unserem Grund), und schon fiel dies auch flach :(
    So, wieder Anruf beim Finanzamt. Die Dame war recht gut drauf und nach ca. 30 min. Geplänkel :) kamen wir dann auf die Idee den Traktor mit der grünen Nummer zu belassen, dafür Steuer abzudrücken (142,00 €), und zu warten, bis wir etwas zu pachten finden...
    So, nun fahren wir legal mit der grünen Nummer (und Steuerbescheid im Werkzeugkasten), können alle Arbeiten damit ausführen, und das beste daran:
    Die Versicherung kostet uns durch die grüne Nummer nur ca. 1/4.

    Ende gut alles gut ? Man wird sehen ... :)

    Laut und alt muss er sein...

  • Hallo,

    ich habe meinen R435 vor vier Wochen auch auf grüne Nummer angemeldet. Gestern kam dann wie erwartet ein Schreiben vom Finanzamt mit dem auszufüllenden Antrag auf Steuerbefreiung. Sollte ich neben der landwirtschaftlichen Nutzung auch noch sonstige Nutzungszwecke wie z.B. Brauchtumspflege mit angeben, damit ich den Schlepper nicht zweckentfremdet nutze wenn ich mal auf ein Treffen damit fahre? Die wenigsten Schleppertreffen sind als Brauchtumsveranstaltung deklariert und wecke ich mit dieser Angabe nicht unnötig "schlafende Hunde"?

  • Hallo Hubert,

    also bei uns verhält es sich so, dass du deinen Schlepper entweder auf Landwirtschaft oder für Brauchtumspflege anmelden kannst.
    Beides zusammen geht nicht!!!
    Da wir landwirtschaftlich nichts vorzuweisen haben kam für uns nur letzeres in Frage.

    Auch wenn die Treffen nicht direkt als Brauchtumsveranstalung deklariert sind denken wir dass es sich dennoch um eine solche handelt und dass dir keiner was ans Zeug flicken kann.
    Früher hatten wir ein schwarzes Nr.-Schild als Saisonkennzeichen, bei 3500kg Gewicht geht das jedoch ganz schön ins Geld.
    Nun ist der Schlepper fürs ganze Jahr angemeldet und die Merhkosten für die Versicherung sind bei weitem nicht so hoch wie die Steuerersparnis.
    Bei einem kleinen leichten Schlepper wird das ganze zu einem Rechenbeispiel.
    Hebt die Steuerersparnis die Mehrkosten für die Versicherung auf?
    Der Schlepper kann dann nämlich nur noch ganzjährig angemeldet werden, Saisonkennzeichen für grünes Schild gibts nämlich nicht.

    Gruss

    Christine

  • Hallo,

    werft mal einen Blick in das Deutzforum un dort unter TÜV. Dort steht etwas über das Thema "Brauchtumsveranstaltung".

    Weiterhin werden grüne Kennzeichen nur für bestimmte Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen erteilt. Dies ist im § 9 FZV geregelt. Das grüne Kennzeichen für Brauchtumsveranstaltungen erteilt werden ist dort nicht aufgeführt. Auch ist mir nich bekannt, dass dies im Kfz-Stuergesetz geregelt ist.

    Es kann hier also zu Problemen bei einer Kontrolle kommen.

    Wird ein Fahrzeug außerhalb der lof-Nutzung eingesetzt, so unterliegt das Fahrzeug in der Regel der Steuerpflicht. Man kann aber mit einem grünen Kennzeichen außerhalb der lof fahren, dann allerdings sollte man dies dem Finanzamt mitteilen. Es wird dann die Steuer für diesen Zeitraum erhoben, mindestens aber für einen Monat.

    Die jährlich Steuer für einen Traktor liegt bei meinem D40 bei 160€.

    Gruß

    Rüdiger

    Einmal editiert, zuletzt von Rüdiger (6. Juni 2008 um 07:55)

  • Werft mal einen Blick auf angehängten Fahrzeugschein.
    Hierfür galten keine besonderen Bedingungen und auch vom Finanzamt kam ohne weitere Erklärungen und Anträge unsererseits der neue Steuerbescheid in dem erklärt wurde dass das Fahrzeug nach diesem Eintrag steuerbefreit ist.Wie schon einmal erwähnt darf das Fahrzeug mit diesem Eintrag dann nicht mehr für landwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werden.


    Gruss

    Christine

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  • Also ich habe jetzt zu der landwirtschaftlichen Nutzung trotzdem mal angegeben das ich mit dem Schlepper ggf. auch Brauchtumsveranstaltungen besuchen möchte, mal sehen was dabei raus kommt.

    Vor zwei Wochen beim 24-Stunden Rennen wurden wohl einige Anzeigen verteilt an Traktorfahrer die mit grünem Kennzeichen am Schlepper und angehängtem Wohn-/Bauwagen am Nürburgring waren... 8o 8o 8o

  • Hallo
    "So, nun fahren wir legal mit der grünen Nummer (und Steuerbescheid im Werkzeugkasten), können alle Arbeiten damit ausführen, und das beste daran:
    Die Versicherung kostet uns durch die grüne Nummer nur ca. 1/4."

    Ähm, und was meint deine Versicherung dazu ?

    Bus denn
    Marcus

  • Hallo,

    was habt Ihr angebene beim Finanzamt? Also Steuerbefreit seit Ihr nicht oder wie lese ich das, Ihr habt doch einen Steuerbescheid. Wie hoch ist dieser?

    Es ist durchaus möglich das der Traktor ein grünes Kennzeichen hat und man dafür aber die volle Steuer bezahlen muß. Hier wird meist nur die Kosten des neuen schawrzen Kennzeichens gespart

    Was habt Ihr bei der Versicherung angegeben, eine Steuerbefreiung für lof liegt doch hier nicht vor.


    Gruß

    Rüdiger

  • "Was habt Ihr bei der Versicherung angegeben, eine Steuerbefreiung für lof liegt doch hier nicht vor. "
    Genau das wäre auch meien Frage. Damals zu meinen "schwarzen" Zeiten hat sich die Versicherung kullant gezeigt und schwarz so versichert wie grün.
    Bis denn
    Marcus

  • mhh was würdet ihr mir empfehlen...?

    Meine Situation...
    Kein Betrieb - Privat -
    Schüler 17 Jahre und kaum Geld

    am besten doch mit grüner nummer wegen brauchtumsveranstaltungen usw oder? was kostet da die versicherung in etwa?

  • Hallo,

    was versteht Ihr unter einer Brauchtumsveranstaltung? Eine Brauchtumsveranstaltung ist kein Oldtimertraktorentreffen. Diese fallen unter das kraftfahrtechnische Kulturgut. Und dies Fahrten zu diesen Treffen dürfen mit einem steuerbegünstigten Fahrzeug nicht durchgeführt werden. Es muß also eine sogenannte "richtige Zulassung" (schwarzes Kennzeichen) oder ein rotes 07er Kennzeichen vorliegen. Fahrten zu diesen Treffen mit grünen Kennzeichen sollten der Finanzbehörde angezeigt werden. Diese seztz dann in der Regel die Steuer für einen Monat fest (mindest Betrag). Es ist aber auch durchaus möglich das der Finanzbehörde hier nur die Mitteilung reicht, da der Verwaltungsaufwand meist zu hoch ist. Also einfach mal nachfragen.

    Weiterhin dürfen Fahrzeuge auf Brauchtumsveranstaltungen nur von Personen mit mind. Alter von 18 Jahren geführt werden, da in den meisten fällen Personen auf den Anhänger mitfahren.

    Grünes Kennzeichen nur wenn lof.Nutzung vorliegt, dann reicht auch Klasse L / T. Liegt keine lof-Nutzung vor , so ist mind. Klasse B erforderlich, bei Anhänger Betrieb zusätzlich Klasse E.

    Gruß

    Rüdiger

  • Hi,

    ich habe da mal ein paar Fragen...

    1. Ich beabsichtige mir einen Wald zu kaufen, größe etwa 7.000qm. Gilt das dann bereits als "Land- bzw. Forstwirtschaftlicher Betrieb"?

    2. Wenn das dann der Fall ist, bekomme ich einen schreck wenn ich höre, dass das Finanzamt nach einer BG Bescheinigung fragt.

    Warum?

    Weil nichts in Deutschland Kostenfrei ist. Somit wird die BG Beiträge erheben und das kann wieder einmal (wie immer) teuer werden!

    3. Ist es dann nicht günstiger 6Km/h druff und eine Knolle Riskieren?

    Freue mich auf eure Meinung bzw. antworten zu meinen Fragen!

    Gruß und immer Dampf im Triebwerk
    Ralf

    :D Nichts ist älter als der Erfolg von gestern! (von Ralf N.) 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Frontlader King (14. April 2010 um 21:27)

  • Hallo,
    also bei meiner Versicherung ist es egal ob der Schlepper eine grüne oder schwarze Nummer hat!
    Ausschlaggebend für den Preis ist ob man ihn als Oldtimer oder normal Versichert! Als Oldtimer ist er wesentlich günstiger, aber man darf aus Sicht des Versicherungsschutzes eigentlich nur spazierenfahren!
    Mein R12 ist als Oldtimer versichert kostet 14 € im Jahr, den R435/45 habe ich normal versichert (muss auch noch gelegentlich arbeiten) der kostet ca. 85 € im Jahr.
    Beide haben schwarze Nummer, mit grüner auf Landwirtschaft ist eine heikle Sache!

    Viele Grüße Anton

  • Bei meiner Versicherung kostet es mit grüner Nummer nur die Hälfte,noch besser, grüne Nummer und Oldtimer Versicherung,ist noch billiger :D.

    Und das ganze OHNE EINSCHRÄNKUNG 8o

    Mit HANOMAG fährt man schlauer,da hat man POWER auf DAUER! :D :D :D Mfg.Christian

    Hanomag R442/50 Robust
    Hanomag R442 Brillant
    Hanomag R324
    John Deere 1020S
    Porsche P133
    Fendt Dieselross F24L
    Allgaier A16

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