Braucht man einen Scheibenwischer

  • Hallo Leute,

    da ich gerade am R35 mit Hanomag Dach und Frontscheibe schraube wo kein Wischer mehr dran ist die Frage, ist der Scheibenwischer für unsere alten Hanos eigentlich vorgeschrieben oder nur praktisch und sinnvoll? ?(
    Hat schon mal jemand beim TÜV Erfahrungen ohne gemacht? Würde den lieber erst später kaufen, wenn wieder mehr Geld da ist... ;(

    Viele Grüße Jan

    jan

  • Hallo
    War gerade diese Woche mit einem Robust 901 mit Fritzmeier Verdeck ( ohne Wischer ) beim Tüv, Vollabnahme nach restauration und H-Abnahme. Über den Wischer ist kein Wort gefallen.
    MFG Karsten

  • Am Deutz hab ich einen drann, der geht aber nicht. Bis jetzt nie Probleme. Am Granit ist gar keiner drann, hat keine intressiert.

    Mit freundlichem Gruß
    Matthias

  • Unser TÜV hat das bei meinem P401 bemengelt das der ohne Funktion war. Am R22 von meinem Vater mussten wir einen Nachrüsten. Denke das henkt auch vom Prüfer ab.
    Ein Spiegel ist auch pflicht bei einem Dach selbst bei einem Cabrio mit Frontscheibe, ohne Planen.

    Mein You Tube Channel: HanomagHannover

    Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

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    MfG R 324 B

  • Also unser Prüfer (GTÜ) prüft die Funktion jedes Mal. Sogar bei unserem D15 (handbetrieb :D)

    Unsere Trecker - auch bei [color=#FF0000]YouTube[/color]
    Deutz D15, Baujahr 1959
    Deutz D15, Baujahr 1959
    Deutz D40.1S, Baujahr 1964
    Güldner ALD 8H, Baujahr 1960
    R25C, Baujahr 1951
    R27, Baujahr 1955
    R332 Granit, Baujahr 1961
    R332 Granit, Baujahr 1962
    R442 Brillant, Baujahr 1961

  • ich denke, wenn er dran ist, muss er funktionieren....das sollten die Jungs wohl prüfen. Aber wo nix ist...... ;)

    jan

  • Ich denke, das ist ein Sicherheitsaspekt. Muß normalerweise geprüft werden.
    Aber es ist wie beim PKW: Ist dran, soll wohl funktionieren. Genauso Heizung. Wird, glaube ich, so gut wie gar nicht geprüft. Müßte aber, wegen Sicherheit (beschlagene Scheiben).

    Mit hanomatischen Gruessen

    Ludwig

  • Komische Diskussion :-S
    Zu eigenen und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wäre das für mich gar keine Frage einen Scheibenwischer zu montieren.

  • Hallo Leute,

    manchmal hilft einfach der Blick ins Gesetzt...

    StVZO § 40 Absatz 2: "Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird."

    Eine Ausnahme habe ich nicht gefunden... Macht ja auch keinen Sinn, bei Regen will ich das Ding ja runterklappen und trotzdem noch etwas sehen.

    Gruß Jörg

  • Hallo Jan,
    wenn du dir ein Schalter einbaust für den Wischermotor dann kann man Günstigere Motoren verwenden.

  • Ich habe meinen Scheibenwischer Motor samt arm bei Westfalia bestellt. Kostet ca 30 bis 40€

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